Was jedes Tennismitglied wissen sollte …
1. Status der Tennisabteilung, Standort
Die Abteilung Tennis ist eine von
mehreren Abteilungen des Vereins „SV 1919 Grimma e.V.“, d.h. kein juristisch
selbständiger Verein.
Die Abteilung Tennis ist Mitglied des Sächsischen Tennisverbandes und hat mit
Genehmigung des Gesamtvereins finanzielle Selbständigkeit.
Unsere Homepage
www.tennis-grimma.de
Die Tennisanlage befindet sich am Broner Ring 28, 04668 Grimma.
Im Winterhalbjahr kann die kommerziell betriebene Tennishalle in Grimma genutzt werden.
2. Struktur der Tennisabteilung
Das höchste Organ der Tennisabteilung
ist die Mitgliederversammlung. Diese findet in der Regel einmal jährlich
im 1. oder 2. Quartal statt
und kann sowohl vom Vorstand als auch von den Mitgliedern (Antrag von 10 oder
mehr Mitgliedern) als außerordentliche Mitgliederversammlung
bei speziellem Anlass einberufen werden.
Die Mitgliederversammlung findet alle
vier Jahre als Wahlversammlung statt und wählt einen Vorstand aus den Reihen
der Mitglieder für die
nächsten vier Jahre. (Die aktuelle Besetzung ist jeweils der Homepage zu
entnehmen) Stimmberechtigt bei Mitgliederversammlungen sind alle
Mitglieder, die 12 Jahre und älter sind. Damit wird auch die Meinung unserer
Jüngsten gehört.
Der Vorstand besteht aus folgenden Verantwortlichkeiten:
Abteilungsleiter und Technik
Sportwart und Internetbeauftragter zum STV
Schatzmeister (Konto und Kasse)
Marketing und Breitensport
Nachwuchsarbeit und Jugendarbeit
Kultur
Schriftführer und Pressearbeit
Der gewählte, ehrenamtlich arbeitende
Vorstand ist abteilungsintern weisungs- und beschlussberechtigt
betreffs operativer Arbeit
und holt sich für grundsätzliche (z.B. strategische, finanzielle oder
existentielle) Fragen die Zustimmung der Mitglieder, entweder im
„Umlaufverfahren“ per Mail oder in der Mitgliederversammlung.
3. Aktuell geltende Beschlüsse von Mitgliederversammlungen oder Vorstandssitzungen:
Die gültigen Mitgliedsbeiträge (NEU !!!) pro Jahr sind – siehe auch unsere Homepage –:
Erwachsene 150 €
Ehepartner/Lebensgefährte 100 €
Rentner 100 €
Auszubildende/Arbeitslose 70 € (Arbeitslose stellen dazu einen Antrag an den Vorstand)
jedes Kind 50 €
Ruhende Mitgliedschaft 20 €
Platzgebühr für
Nichtmitglieder: 15 € pro Stunde (2 – 4 Teilnehmer) - NEU
Mitglieder des SV 1919 e.V. : 5 € pro Stunde
Verwandte/Bekannte
von Aktiven : 5 € pro Stunde (ein aktives Mitglied sollte dabei sein!)
Seit 2002 erhebt die Tennisabteilung keine Aufnahmegebühr mehr.
Austritte sind dem Vorstand, wenn möglich mit Grund, schriftlich anzuzeigen.
Es erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung finanzieller Mittel.
Mit dem ausgefüllten, unterschriebenen und an den Vorstand übergebenen Aufnahmeantrag
(aus der Homepage ausdruckbar) besteht für das Tennismitglied der volle Versicherungsschutz des Geamtvereins SV 1919 Grimma e.V.
Im Aufnahmeantrag wird der
ehrenamtlich arbeitende Schatzmeister zum Lastschrifteinzug
aller anstehenden finanziellen Forderungen gegenüber dem Mitglied oder
dessen Vertretungsberechtigten ermächtigt.
Jegliche Änderung der Bankverbindung ist umgehend dem Schatzmeister zu melden.
Lastschriftrückforderungen (Gebühr 3,00€/LSEZ) aufgrund falscher Bankdaten gehen zu Lasten des betreffenden Mitgliedes.
Die Beiträge werden bis 30.03. des laufenden Jahres eingezogen.
Forderungen aus nicht geleisteten
Arbeitsstunden des laufenden Jahres werden ab Januar des Folgejahres vom
Schatzmeister
eingezogen.
Jedes Mitglied ab einem Alter von 14 ist
verpflichtet, pro Jahr 5 Arbeitsstunden zu leisten (vorwiegend bei
Frühjahrsinstandsetzung,
bei der Pflege der Außenanlagen und des Tennisheimes oder in Abstimmung mit
Platzwart oder Vorstand) und diese auf der im Tennisheim
liegenden Liste nachzuweisen (Gegenzeichnung Platzwart oder
Vorstandsmitglied)!!!
Für die bis Ende des laufenden
Jahres nicht geleisteten Arbeitsstunden zieht der Schatzmeister bei
Erwachsenen 10 € je Stunde,
bei Jugendlichen 5 € je Stunde ein.
Kinder unter 14 Jahren können bei den Einsätzen mithelfen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Die in der Regel monatlich
stattfindenden Vorstandssitzungen sind öffentlich, das heißt die
Mitglieder sind teilnahmeberechtigt
und können auch dort Anliegen vorbringen. Genauer Termin und Ort sind beim
Abteilungsleiter zu erfragen.
4. Jugendförderung
5. Kosten/Leistungen
Die Kosten für Mitgliedschaft im
Landessportbund, die Mitgliedschaft im Sächsischen Tennisverband, für die
Meldegebühren der im Sommer
am Punktspielsystem teilnehmenden Mannschaften, für die Versicherung, die Bälle
für Punktspiele sowie die Ballmaschine, die Einholung der
Startberechtigung von Mitgliedern beim STV, die Tenniszeitung (liegt im
Tennisheim aus), die anteiligen Kosten der Internetarbeit im STV ,
u.a. trägt die Tennisabteilung.
Das betrifft auch die Betriebskosten
der Tennisanlage sowie alle Erfordernisse an Ziegelmehl, Platzgerätschaften, zur
Pflege und Instandhaltung,
erforderliche Serviceleistungen im Tennisheim und den Verwaltungsaufwand im
Vorstand.
Alle Mannschaften im
Erwachsenenbereich regeln die Fahrten zu Auswärtsspielen im Sommer und im Winter
organisatorisch
und finanziell selbständig. Bei Teilnahme an
der Winterrunde kommen die Mannschaftsmitglieder für die Meldegebühren anteilig
auf.
Verantwortlich für die Abrechnung beim Schatzmeister ist der jeweilige
Mannschaftsführer. NEU !
6.Finanzen – und Spielbetrieb
Jeweils im Dezember soll künftig ein für
das Folgejahr gültiger Einnahmen- und Ausgabenplan erarbeitet
werden, der die absehbaren
wesentlichen Haushaltspositionen enthält. (Budgets)
Parallel bzw. als Voraussetzung dazu
können mündlich oder schriftlich dem Vorstand Vorschläge für den sportlichen
oder kulturellen Bereich
zur Beachtung in der Jahrestermin- und Kostenplanung unterbreitet werden.
Die Meldungen der Wettkampfmannschaften Sommer bzw. Winter nimmt der Sportwart in der STV Datenbank vor.
Dafür werden vom STV Termine vorgegeben,
zu denen der Sportwart vorher mit den Mannschaftsführern in einer ersten Runde
abstimmt,
welche Mannschaften spielen wollen, können oder sollten. (Anmeldung der
Mannschaften als Team). In einer zweiten Runde erfolgt die Abstimmung
mit den Mannschaftsführern, die natürlich vorher mit ihren Spieler sprechen
sollten, wie die ranglistenmäßige Mannschaftsmeldung aussehen soll.
Grundlage dafür sollen die gültigen Leistungsklassen (siehe Schaukasten -, STV Rangliste oder Rangliste des DTB) sein.
Eine extra interne Vereinsrangliste wird nicht mehr geführt.
In der Freiluftsaison gelten spezifische Trainingszeiten für Kinder, Jugendliche, Damen ,
Herren. Diese werden zu Saisonbeginn vom
Vorstand festgelegt und im Schaukasten und der Homepage bekanntgegeben. Trotzdem
sind diese
flexibel handhabbar. Angestrebt wird eine höhere gemischte Trainingsbeteiligung
vor allem in den Abendstunden.
Einzel- oder Gruppentraining kann mit den arbeitenden Trainern vereinbart werden.
7.Sonstiges
Zur besseren Repräsentation der
Tennisabteilung durch die Mitglieder besteht weiterhin die Möglichkeit, einen
Tainingsanzug in den Farben
der Tennisabteilung (Oberteil orange – Hose schwarz) mit
vereinsspezifischer Förderung zu erwerben. Antrag an den Abteilungsleiter
stellen.
Unser Tennisheim kann auch zur
Nutzung für Familienfeierlichkeiten oder andere Anlässe beim Vorstand von
Mitgliedern und Nichtmitgliedern
beantragt werden. Der Vorstand berät über den Antrag und informiert den
Antragsteller zu den entsprechenden Nutzungsbedingungen.
Patzpflege und Pflege des Tennisheimes sollten sich von selbst verstehen. Die Mitglieder halten sich im Interesse aller gegenseitig dazu an!!!
Schwerpunkte sind
auf den Plätzen:
Der Einsatz der Scharre vor allem im Frühjahr zum Ausgleichen von Löchern nach dem Spielen, weil zu dieser Zeit die Plätze meist noch weich sind.
Abkehren der Linien nur bei unbedingtem Erfordernis (RL Turnier), ansonsten nur Abziehen bis an die Platzbegrenzung!
Bei zu trockenen Plätzen beregnen (automatisch oder mit Schlauch).
Ballmaschine durch alle eingewiesenen Mitglieder Nutzung möglich, aber nur bei trockenen Plätzen.
Sachgemäßes Aufhängen der Schleppnetze !!! (bitte beim Platzwart informieren)
im Tennisheim:
Aufwischen nach dem Duschen !
Kehren bei starkem Ziegelmehleintrag ! (Abtreter nutzen oder vorher Tennisschuhe ausziehen)
Tagesaktuelle Bezahlung der Kasse des Vertrauens für Getränke !!!
Ordnungsgemäßes Scharfmachen der Sicherheitsanlage beim Verlassen ! (Fehlalarme verursachen unnötige Kosten)
Schlüssel und Transponder für das
Tennisheim sind für Erwachsene bzw. Mannschaftsführer bzw. deren Eltern von
Kindermannschaften
beim Abteilungsleiter gegen Hinterlegung einer Kaution von 10 €
erhältlich.
Ausscheidende Mitglieder sind zur Rückgabe verpflichtet bzw. dazu aufzufordern.
Der Verlust des Transponders oder
Schlüssels ist dem Abteilungsleiter zu melden, damit die entsprechende Kodierung
aus dem
Sicherheitssystem herausgenommen werden kann.
Eigentümer von Tennisheim und Platzanlage ist die Stadt Grimma.
Die Tennisabteilung hat ein
kostenloses Nutzungsrecht zunächst bis 2013, trägt aber alle Betriebskosten
selbst.
Vertreter der Stadt haben das Recht in Absprache mit dem Vorstand die
Tennisanlage zu besichtigen.
Andererseits sind fremde Personen von
den Mitgliedern anzusprechen und nach Gründen ihrer Anwesenheit zu befragen.
Unregelmäßigkeiten sind einem Vorstandsmitglied zu melden.
Alle Informationen an Mitglieder erfolgen per Mail, in den Schaukästen und nur in Ausnahmefällen (z.B. keine Mailadresse) per Post.
Der Vorstand
April, 2011