Was jedes Tennismitglied wissen sollte …

 

1. Status der Tennisabteilung, Standort

Die Abteilung Tennis ist eine von mehreren Abteilungen des Vereins „SV 1919 Grimma e.V.“, d.h. kein juristisch selbständiger Verein.
Die Abteilung Tennis ist Mitglied des Sächsischen Tennisverbandes und hat mit Genehmigung des Gesamtvereins finanzielle Selbständigkeit.
Unsere Homepage www.tennis-grimma.de

Die Tennisanlage befindet sich am Broner Ring 28, 04668 Grimma.                   

Im Winterhalbjahr kann die kommerziell betriebene Tennishalle in Grimma genutzt werden.

2. Struktur der Tennisabteilung

Das höchste Organ der Tennisabteilung ist die Mitgliederversammlung. Diese findet in der Regel einmal jährlich im 1. oder 2. Quartal statt
und kann sowohl vom Vorstand als auch von den Mitgliedern (Antrag von 10 oder mehr Mitgliedern) als außerordentliche Mitgliederversammlung
bei speziellem Anlass
einberufen werden.

Die Mitgliederversammlung findet alle vier Jahre als Wahlversammlung statt und wählt einen Vorstand aus den Reihen der Mitglieder für die
nächsten vier Jahre. (Die aktuelle Besetzung ist jeweils der Homepage zu entnehmen) Stimmberechtigt bei Mitgliederversammlungen sind alle
Mitglieder, die 12 Jahre und älter sind
. Damit wird auch die Meinung unserer Jüngsten gehört.

 Der Vorstand besteht aus folgenden Verantwortlichkeiten:

Abteilungsleiter und Technik

Sportwart und Internetbeauftragter zum STV

Schatzmeister (Konto und Kasse)

Marketing und Breitensport

Nachwuchsarbeit und Jugendarbeit

Kultur

Schriftführer und Pressearbeit

Der gewählte, ehrenamtlich arbeitende Vorstand ist abteilungsintern weisungs- und beschlussberechtigt betreffs operativer Arbeit
und holt sich für grundsätzliche (z.B. strategische, finanzielle oder existentielle) Fragen die Zustimmung der Mitglieder, entweder im
„Umlaufverfahren“ per Mail oder in der Mitgliederversammlung.

 

3. Aktuell geltende Beschlüsse von Mitgliederversammlungen oder Vorstandssitzungen:

Die gültigen Mitgliedsbeiträge (NEU !!!) pro Jahr sind – siehe auch unsere Homepage  –:

Erwachsene                              150 €

Ehepartner/Lebensgefährte    100 €

Rentner                                      100 € 

Auszubildende/Arbeitslose        70 €  (Arbeitslose stellen dazu einen Antrag an den Vorstand)

jedes Kind                                    50 €

Ruhende Mitgliedschaft              20 €

Platzgebühr für

Nichtmitglieder:                         15 € pro Stunde (2 – 4 Teilnehmer)  - NEU

Mitglieder des SV 1919 e.V. :      5 € pro Stunde

Verwandte/Bekannte

von Aktiven :                                   5 € pro Stunde (ein aktives Mitglied sollte dabei sein!)               

 

Seit 2002 erhebt die Tennisabteilung keine Aufnahmegebühr mehr.

Austritte sind dem Vorstand, wenn möglich mit Grund, schriftlich anzuzeigen.

Es erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung finanzieller Mittel.

 

Mit dem ausgefüllten, unterschriebenen und an den Vorstand übergebenen Aufnahmeantrag

(aus der Homepage ausdruckbar) besteht für das Tennismitglied der volle Versicherungsschutz des Geamtvereins SV 1919 Grimma e.V.

 

Im Aufnahmeantrag wird der ehrenamtlich arbeitende Schatzmeister zum Lastschrifteinzug
aller anstehenden finanziellen Forderungen
gegenüber dem Mitglied oder dessen Vertretungsberechtigten ermächtigt.

Jegliche Änderung der Bankverbindung ist umgehend dem Schatzmeister zu melden.

Lastschriftrückforderungen (Gebühr 3,00€/LSEZ) aufgrund falscher Bankdaten gehen zu Lasten des betreffenden Mitgliedes.

Die Beiträge werden bis 30.03. des laufenden Jahres eingezogen.

Forderungen aus nicht geleisteten Arbeitsstunden des laufenden Jahres werden ab Januar des Folgejahres vom Schatzmeister
eingezogen.

 

Jedes Mitglied ab einem Alter von 14 ist verpflichtet, pro Jahr 5 Arbeitsstunden zu leisten (vorwiegend bei Frühjahrsinstandsetzung,
bei der Pflege der Außenanlagen und des Tennisheimes oder in Abstimmung mit Platzwart oder Vorstand) und diese auf der im Tennisheim
liegenden Liste nachzuweisen (Gegenzeichnung Platzwart oder Vorstandsmitglied)!!!

Für die bis Ende des laufenden Jahres nicht geleisteten Arbeitsstunden zieht der Schatzmeister bei Erwachsenen 10 € je Stunde,
bei Jugendlichen 5 € je Stunde ein.

Kinder unter 14 Jahren können bei den Einsätzen mithelfen, sind dazu aber nicht verpflichtet. 

Die in der Regel monatlich stattfindenden Vorstandssitzungen sind öffentlich, das heißt die Mitglieder sind teilnahmeberechtigt
und können auch dort Anliegen vorbringen. Genauer Termin und Ort sind beim Abteilungsleiter zu erfragen.

4. Jugendförderung

  1. Die Fahrgelder nur zu den Punktspielen (bis U 18) sowie die Meldegelder zu allen Turnieren  außerhalb des Vereins
    werden nach Übergabe der Abrechnungsbelege  an den Schatzmeister einmalig im 4. Quartal des Jahres erstattet.
  2. NEU ! -Eine einmalige Förderung von 50 € im Jahr kann je Kind ebenfalls im 4. Quartal mit Antrag an den Schatzmeister beantragt werden.
    Anträge dafür können beim Sportwart angefordert werden.

 

5. Kosten/Leistungen

Die Kosten für Mitgliedschaft im Landessportbund, die Mitgliedschaft im Sächsischen Tennisverband, für die Meldegebühren der im Sommer
am Punktspielsystem teilnehmenden Mannschaften, für die Versicherung, die Bälle für Punktspiele sowie die Ballmaschine, die Einholung der
Startberechtigung von Mitgliedern beim STV, die Tenniszeitung (liegt im Tennisheim aus), die anteiligen Kosten der Internetarbeit im STV ,
 u.a. trägt die Tennisabteilung.

Das betrifft auch die Betriebskosten der Tennisanlage sowie alle Erfordernisse an Ziegelmehl, Platzgerätschaften, zur Pflege und Instandhaltung,
erforderliche Serviceleistungen im Tennisheim und den Verwaltungsaufwand im Vorstand.

Alle Mannschaften im Erwachsenenbereich regeln die Fahrten zu Auswärtsspielen im Sommer und im Winter organisatorisch
und finanziell selbständig. Bei Teilnahme an der Winterrunde kommen die Mannschaftsmitglieder für die Meldegebühren anteilig auf.
Verantwortlich für die Abrechnung beim Schatzmeister ist der jeweilige Mannschaftsführer.
  NEU !

 

6.Finanzen – und Spielbetrieb

Jeweils im Dezember soll künftig ein für das Folgejahr gültiger Einnahmen- und Ausgabenplan erarbeitet werden, der die absehbaren
wesentlichen Haushaltspositionen enthält. (Budgets)

Parallel bzw. als Voraussetzung dazu können mündlich oder schriftlich dem Vorstand Vorschläge für den sportlichen oder kulturellen Bereich
zur Beachtung in der Jahrestermin- und Kostenplanung unterbreitet werden.

Die Meldungen der Wettkampfmannschaften Sommer bzw. Winter nimmt der Sportwart in der STV Datenbank vor.

Dafür werden vom STV Termine vorgegeben, zu denen der Sportwart vorher mit den Mannschaftsführern in einer ersten Runde abstimmt,
welche Mannschaften spielen wollen, können oder sollten. (Anmeldung der Mannschaften als Team). In einer zweiten Runde erfolgt die Abstimmung
mit den Mannschaftsführern, die natürlich vorher mit ihren Spieler sprechen sollten, wie die ranglistenmäßige Mannschaftsmeldung aussehen soll. 

Grundlage dafür sollen die gültigen Leistungsklassen (siehe Schaukasten -, STV Rangliste oder Rangliste des DTB) sein.

Eine extra interne Vereinsrangliste wird nicht mehr geführt.

In der Freiluftsaison gelten spezifische Trainingszeiten für Kinder, Jugendliche, Damen ,

Herren. Diese werden zu Saisonbeginn vom Vorstand festgelegt und im Schaukasten und der Homepage bekanntgegeben. Trotzdem sind diese
flexibel handhabbar. Angestrebt wird eine höhere gemischte Trainingsbeteiligung vor allem in den Abendstunden.

Einzel- oder Gruppentraining kann mit den arbeitenden Trainern vereinbart werden.

 

7.Sonstiges

Zur besseren Repräsentation der Tennisabteilung durch die Mitglieder besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Tainingsanzug in den Farben
der Tennisabteilung
(Oberteil orange – Hose schwarz) mit vereinsspezifischer Förderung zu erwerben. Antrag an den Abteilungsleiter stellen.

Unser Tennisheim kann auch zur Nutzung für Familienfeierlichkeiten oder andere Anlässe beim Vorstand von  Mitgliedern und Nichtmitgliedern
beantragt werden. Der Vorstand berät über den Antrag und informiert den Antragsteller zu den entsprechenden Nutzungsbedingungen.

Patzpflege und Pflege des Tennisheimes sollten sich von selbst verstehen. Die Mitglieder halten sich im Interesse aller gegenseitig dazu an!!!

Schwerpunkte sind

 auf den Plätzen:

Der Einsatz der Scharre vor allem im Frühjahr zum Ausgleichen von Löchern nach dem Spielen, weil zu dieser Zeit die Plätze meist noch weich sind.

Abkehren der Linien nur bei unbedingtem Erfordernis (RL Turnier), ansonsten nur Abziehen bis an die Platzbegrenzung!

Bei zu trockenen Plätzen beregnen (automatisch oder mit Schlauch).

Ballmaschine durch alle eingewiesenen Mitglieder Nutzung möglich, aber nur bei trockenen Plätzen.

Sachgemäßes Aufhängen der Schleppnetze !!! (bitte beim Platzwart informieren)

 

im Tennisheim:

Aufwischen nach dem Duschen !

Kehren bei starkem Ziegelmehleintrag ! (Abtreter nutzen oder vorher Tennisschuhe ausziehen)

Tagesaktuelle Bezahlung der Kasse des Vertrauens für Getränke !!!

Ordnungsgemäßes Scharfmachen der Sicherheitsanlage beim Verlassen ! (Fehlalarme verursachen unnötige Kosten)

 

Schlüssel und Transponder für das Tennisheim sind für Erwachsene bzw. Mannschaftsführer bzw. deren Eltern von Kindermannschaften
beim Abteilungsleiter
gegen Hinterlegung einer Kaution von 10 € erhältlich.

Ausscheidende Mitglieder sind zur Rückgabe verpflichtet bzw. dazu aufzufordern.

Der Verlust des Transponders oder Schlüssels ist dem Abteilungsleiter zu melden, damit die entsprechende Kodierung aus dem
Sicherheitssystem herausgenommen werden kann.

 

Eigentümer von Tennisheim und Platzanlage ist die Stadt Grimma.

Die Tennisabteilung hat ein kostenloses Nutzungsrecht zunächst bis 2013, trägt aber alle Betriebskosten selbst.
Vertreter der Stadt haben das Recht in Absprache mit dem Vorstand die Tennisanlage zu besichtigen.

Andererseits sind fremde Personen von den Mitgliedern anzusprechen und nach Gründen ihrer Anwesenheit zu befragen.
Unregelmäßigkeiten sind einem Vorstandsmitglied zu melden.

Alle Informationen an Mitglieder erfolgen per Mail, in den Schaukästen und nur in Ausnahmefällen (z.B. keine Mailadresse) per Post.

 

Der Vorstand
April, 2011