| Mitgliedsbeiträge pro Jahr |
|
| * Erwachsene mit eigenem Einkommen | 100,00 € |
| * Ehepartner | 75,00 € |
| * 1. Kind | 40,00 € |
| * 2. Kind | 30,00 € |
| * Studenten und Lehrlinge | 40,00 € |
| * Rentner und Arbeitslose | 50,00 € |
| * ruhende Mitgliedschaft | 10,00 € |
| Anträge bei Veränderungen sind schriftlich oder mündlich an den Vorstand zu richten. |
|
| Eintrittsgebühr für neue Mitglieder:
wir verlangen keine Eintrittsgebühr Berechnung des Beitrages erfolgt anteilig je nach Zeitpunkt des Eintritts im Jahr |
|
| Beiträge werden durch Doris
Hollritt abgebucht. Tennis-Konto: 1010031062 Sparkasse Muldental, BLZ 86050200 |
|
| Platzbenutzung für Nichtmitglieder: |
10,00 €/h |
| Anmeldung und Neuanmeldung bei Dr.
M. Gergs und J. Blumenberg (s. Vorstand) |
|
| * Fremde (1 Stunde) (max. 4 Spieler) | 10,00 € |
| * Mitglieder SV 1919 / Bekannte (1 Stunde) | 5,00 € |
| * Verwandte / Ehemalige (1 Stunde) (Spende möglich) | 0,00 € |
Neue Richtlinie zur anteiligen Förderung von Hallengebühren
Gültigkeit:
Tritt mit sofortiger
Wirkung in dieser geänderten Form in Kraft
Nur
für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren
Maximal 3 Jahre pro Förderfall ( Person),
danach nur auf Antrag an den Vorstand für die vier besten Jungen + Mädchen
( gezählt wird ab Abrechnung für 2009/2010 in 11/2010)
Nur für Kinder und Jugendliche, die Punktspielbereitschaft erklären und
mindestens zwei Vereinsturniere mitspiel
Nur für vom Trainer bestätigte Hallenkosten für die Zeit Oktober
des Vorjahres bis Anfang April des laufenden Jahres
Abrechnungszeitraum ist ansonsten betreffs Punktspiele, Trainingsteilnahmen und
Turniere das Jahr von Oktober des Vorjahres
bis Oktober des laufenden Jahres.
Förderungsantrag:
Ist bis 30.11. des Jahres beim Schatzmeister komplett einzureichen
und muss folgendes enthalten:
1. Schriftlicher Antrag laut Anlage 1 mit Trainerbestätigung verauslagter Hallenkosten
2. Vom Trainer bestätigte ausgefüllte Punktetabelle entsprechend Anlage 2 (selbständig zu erarbeiten !!!)
Förderung:
Gefördert wird
entsprechend der erreichten Punktzahl (maximal 100 Punkte) anteilig, wenn
mindestens 50 Punkte erreicht wurden.
Die maximale Fördersumme wird auf 100 € begrenzt.
Vorstand der
Abteilung Tennis des SV 1919 Grimma e.V.
Mai 2010
Sehr geehrte Sportfreunde des
Tennisvorstandes,
hiermit beantragen wir entsprechend beiliegender Punktetabelle
die anteilige Erstattung der verauslagten Hallengebühren
in Höhe von ……………
€ bestätigt:
………………………
Unterschrift des Trainers
für
unsere Tochter ...................................
unseren Sohn ...................................
Wir bitten um Überweisung der sich ergebenden Förderung
-
bei 100 und mehr
Pkt. maximal 100 €, wenn mehr als 100 € angefalles
sind (siehe oben),
ansonsten 100 % der Kosten
-
bei 50 bis 99 Pkt.
anteilig zu 100 % die angefallenen Hallengebühren
jedoch wiederum
maximal 100 % in Höhe von
…………….€
auf unser Konto – Nr. ………………………….
bei dem Geldinstitut ………………………….
mit der BLZ ………………………….
Familie .................................... Unterschrift ...................................
in Druckschrift : ………………………
| Anlage 2: Punktetabelle | ||||
| Name | Vorname | |||
| Spielername: | geb.: | |||
| Mannschaft: | ||||
| Stand: | Datum | |||
| Einzelpunkte | Erreichte Punkte | |||
| Rangliste Mannschaft | ||||
| Rang 1 bekommt 8 Punkte | ||||
| Rang 2 bekommt 6 Punkte | ||||
| Rang 3 bekommt 4 Punkte | ||||
| Rang 4 bekommt 2 Punkte | ||||
| Teilnahme Punktspiele je 3 Pkt. | ||||
| Datum 1. Punktspiel | ||||
| 2. Punktspiel | für Sommer | |||
| 3. Punktspiel | und Winter | |||
| 4. Punktspiel | ||||
| 5. Punktspiel | ||||
| 6. Punktspiel | ||||
| Trainigsteilnahmen je 1 Punkt | ||||
| Okt | ||||
| Nov | je Monat für | |||
| Dez | jedes | |||
| Jan | Zusatz- | |||
| Feb | training | |||
| Mär | Athletik | |||
| Apr | Koordination | |||
| Mai | 0,5 Pkt. | |||
| Jun | dazurechnen | |||
| Jul | ||||
| Aug | ||||
| Sep | ||||
| Okt | ||||
| Teilnahme Tuniere | ||||
| vereinsintern je 5 Pkt. | ||||
| 1. | ||||
| 2. | ||||
| 3. | ||||
| extern je 10 Pkt. | ||||
| 1. | ||||
| 2. | ||||
| Gesamtpunktzahl | ||||
| bestätigt: | …………………………………… | |||
| Trainername + Unterschrift | ||||
Was jedes Tennismitglied wissen sollte …
1. Status der Tennisabteilung, Standort
Die Abteilung Tennis ist eine von mehreren
Abteilungen des Vereins „SV 1919 Grimma e.V.“, d.h. kein juristisch
selbständiger Verein.
Die Abteilung Tennis ist Mitglied des Sächsischen Tennisverbandes und hat mit
Genehmigung des Gesamtvereins finanzielle Selbständigkeit.
Unsere Homepage:
www.tennis-grimma.de
Die Tennisanlage befindet sich am Broner Ring 28, 04668
Grimma.
Im Winterhalbjahr kann die kommerziell betriebene Tennishalle in Grimma genutzt
werden.
2. Struktur der Tennisabteilung
Das höchste Organ der Tennisabteilung ist die
Mitgliederversammlung. Diese findet in der Regel einmal jährlich im 1. oder
2. Quartal statt
und kann sowohl vom Vorstand als auch von den Mitgliedern (Antrag von 10 oder
mehr Mitgliedern) als außerordentliche Mitgliederversammlung
bei speziellem Anlass einberufen werden.
Die Mitgliederversammlung findet alle vier Jahre als Wahlversammlung
statt und wählt einen Vorstand aus den Reihen der Mitglieder für die
nächsten vier Jahre. (Die aktuelle Besetzung ist jeweils der Homepage zu
entnehmen) Stimmberechtigt bei Mitgliederversammlungen sind alle
Mitglieder, die 12 Jahre und älter sind. Damit wird auch die Meinung unserer
Jüngsten gehört.
Der Vorstand besteht aus folgenden Verantwortlichkeiten:
Abteilungsleiter
Stellvertretender Abteilungsleiter für Controlling und Breitensport
Sportwart und Internetbeauftragter zum STV
Schatzmeister
Jugendarbeit und Marketing
Kultur und Mitgliederleben
Schriftführer und Pressearbeit
Der gewählte, ehrenamtlich arbeitende Vorstand ist
abteilungsintern weisungs- und beschlussberechtigt betreffs
operativer Arbeit und
holt sich für grundsätzliche (z.B. strategische, finanzielle oder existentielle)
Fragen die Zustimmung der Mitglieder, entweder im „Umlaufverfahren“
per Mail oder in der Mitgliederversammlung.
3. Aktuell geltende Beschlüsse von Mitgliederversammlungen/ Vorstandssitzungen:
Die gültigen Mitgliedsbeiträge pro Jahr sind – siehe oben – oder im aktuellen Tennisflyer „Tennis in Grimma“:
Erwachsene 100 €
Ehepartner/Lebensgefährte 75 €
1. Kind 40 €
2. Kind 30 €
Studenten, Lehrlinge 40 €
Rentner, Arbeitslose 50 € (Arbeitslose stellen dazu einen
Antrag an den Vorstand)
Ruhende Mitgliedschaft 10 €
Platzgebühr für Nichtmitglieder: 15 € pro Stunde (2 – 4 Teilnehmer) - NEU
Mitglieder des SV 1919 e.V. : 5 € pro Stunde
Verwandte/Bekannte von Aktiven : 5 € pro Stunde (ein aktives Mitglied sollte
dabei sein!)
Seit 2002 erhebt die Tennisabteilung keine Aufnahmegebühr mehr.
Austritte sind dem Vorstand, wenn möglich mit Grund, schriftlich anzuzeigen.
Es erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung finanzieller Mittel.
Mit dem ausgefüllten, unterschriebenen und an den Vorstand
übergebenen Aufnahmeantrag
(aus der Homepage ausdruckbar) besteht für das Tennismitglied der volle
Versicherungsschutz des Geamtvereins SV 1919 Grimma e.V.
Im Aufnahmeantrag wird der ehrenamtlich arbeitende
Schatzmeister zum Lastschrifteinzug aller
anstehenden finanziellen Forderungen
gegenüber dem Mitglied oder dessen Vertretungsberechtigten ermächtigt.
Jegliche Änderung der Bankverbindung ist umgehend dem Schatzmeister zu melden.
Lastschriftrückforderungen (Gebühr 3,00€/LSEZ) aufgrund falscher Bankdaten gehen zu Lasten des betreffenden Mitgliedes.
Die Beiträge werden bis 30.03. des laufenden Jahres eingezogen.
Forderungen aus nicht geleisteten Arbeitsstunden des laufenden Jahres werden ab Januar des Folgejahres vom Schatzmeister eingezogen.
Jedes Mitglied ab einem Alter von 14 ist verpflichtet, pro
Jahr 5 Arbeitsstunden zu leisten (vorwiegend bei Frühjahrsinstandsetzung,
bei der Pflege der Außenanlagen und des Tennisheimes oder in Abstimmung mit
Platzwart oder Vorstand) und diese nachzuweisen
(Gegenzeichnung Platzwart oder Vorstandsmitglied)!!!
Für die bis Ende des laufenden Jahres nicht
geleisteten Arbeitsstunden zieht der Schatzmeister bei Erwachsenen 10 € je
Stunde,
bei Jugendlichen 5 € je Stunde ein.
Kinder unter 14 Jahren können bei den Einsätzen mithelfen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Die in der Regel monatlich stattfindenden
Vorstandssitzungen sind öffentlich, das heißt die Mitglieder sind
teilnahmeberechtigt und
können auch dort Anliegen vorbringen. Genauer Termin und Ort sind beim
Abteilungsleiter zu erfragen.
4. Jugendförderung
(Änderungen hierzu muss sich
der Vorstand in Abhängigkeit der finanziellen Situation vorbehalten.
Bis 31.03.2010 werden die Förderbedingungen
überarbeitet)
5. Kosten/Leistungen
Die Kosten für Mitgliedschaft im Landessportbund,
die Mitgliedschaft im Sächsischen Tennisverband, für die Meldegebühren der im
Sommer
und Winter am Punktspielsystem teilnehmenden Mannschaften, für die Versicherung,
die Bälle für Punktspiele sowie die Ballmaschine, die
Einholung der Startberechtigung von Mitgliedern beim STV, die Tenniszeitung
(liegt im Tennisheim aus), die anteiligen Kosten der
Internetarbeit im STV , u.a. trägt die Tennisabteilung.
Das betrifft auch die Betriebskosten der
Tennisanlage sowie alle Erfordernisse an Ziegelmehl, Platzgerätschaften, zur
Pflege und Instandhaltung,
erforderliche Serviceleistungen im Tennisheim und den Verwaltungsaufwand im
Vorstand.
Alle Mannschaften im Erwachsenenbereich regeln die
Fahrten zu Auswärtsspielen im Sommer und im Winter organisatorisch und
finanziell selbständig.
6.Finanzen – und Spielbetrieb
Jeweils im Dezember soll künftig ein für das Folgejahr
gültiger Einnahmen- und Ausgabenplan erarbeitet werden, der die
absehbaren
wesentlichen Haushaltspositionen enthält. (Budgets)
Parallel bzw. als Voraussetzung dazu können mündlich oder
schriftlich dem Vorstand Vorschläge für den sportlichen oder kulturellen Bereich
zur Beachtung in der Jahrestermin- und Kostenplanung unterbreitet werden.
Die Meldungen der Wettkampfmannschaften Sommer bzw. Winter nimmt der Sportwart in der STV Datenbank vor.
Dafür werden vom STV Termine vorgegeben, zu denen der
Sportwart vorher mit den Mannschaftsführern in einer ersten Runde abstimmt,
welche Mannschaften spielen wollen, können oder sollten. (Anmeldung der
Mannschaften als Team). In einer zweiten Runde erfolgt die
Abstimmung mit den Mannschaftsführern, die natürlich vorher mit ihren Spieler
sprechen sollten, wie die ranglistenmäßige Mannschaftsmeldung
aussehen soll.
Grundlage dafür sollen die gültigen Ranglisten (vereinsintern - siehe Homepage oder Schaukasten -, STV Rangliste oder Rangliste des DTB) sein.
Das Reglement zur Veränderung der jeweils aktuellen
Vereinsrangliste gehört auch zum
Umfang gültiger Beschlüsse und wird künftig durch eine STV Einstufung ergänzt
bzw. ersetzt.
In der Freiluftsaison gelten spezifische Trainingszeiten
für Kinder, Jugendliche, Damen , Herren.
Diese werden zu Saisonbeginn vom Vorstand festgelegt und im Schaukasten und der
Homepage bekanntgegeben.
Trotzdem sind diese flexibel handhabbar. Angestrebt wird eine höhere gemischte
Trainingsbeteiligung vor allem in den Abendstunden.
Einzel- oder Gruppentraining kann mit den arbeitenden Trainern vereinbart werden.
7.Sonstiges
Zur besseren Repräsentation der Tennisabteilung durch die
Mitglieder besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Tainingsanzug in den
Farben
der Tennisabteilung (Oberteil orange – Hose schwarz) mit
vereinsspezifischer Förderung zu erwerben. Siehe dazu Homepage.
Unser Tennisheim kann auch zur Nutzung für
Familienfeierlichkeiten oder andere Anlässe beim Vorstand von Mitgliedern und
Nichtmitgliedern
beantragt werden. Der Vorstand berät über den Antrag und informiert den
Antragsteller zu den entsprechenden Nutzungsbedingungen.
Patzpflege und Pflege des Tennisheimes sollten sich von selbst verstehen. Die Mitglieder halten sich im Interesse aller gegenseitig dazu an!!!
Schwerpunkte sind
- auf den Plätzen:
Der Einsatz der Scharre
vor allem im Frühjahr zum Ausgleichen von Löchern nach dem Spielen, weil zu
dieser Zeit die Plätze meist noch
weich sind.
Abkehren der Linien nur bei unbedingtem Erfordernis (RL Turnier), ansonsten nur Abziehen bis an die Platzbegrenzung!
Bei zu trockenen Plätzen beregnen (automatisch oder mit Schlauch).
Ballmaschine durch alle eingewiesenen Mitglieder Nutzung möglich, aber nur bei trockenen Plätzen.
Sachgemäßes Aufhängen der Schleppnetze !!! (bitte beim Platzwart informieren)
- im Tennisheim:
Aufwischen nach dem Duschen !
Kehren bei starkem Ziegelmehleintrag ! (Abtreter nutzen oder vorher Tennisschuhe ausziehen)
Tagesaktuelle Bezahlung der Kasse des Vertrauens für Getränke !!!
Ordnungsgemäßes Scharfmachen der Sicherheitsanlage beim Verlassen ! (Fehlalarme verursachen unnötige Kosten)
Schlüssel und Transponder für das Tennisheim sind
für Erwachsene bzw. Mannschaftsführer bzw. deren Eltern von Kindermannschaften
beim Abteilungsleiter gegen Hinterlegung einer Kaution von 10 €
erhältlich.
Ausscheidende Mitglieder sind zur Rückgabe verpflichtet bzw. dazu aufzufordern.
Der Verlust des Transponders oder Schlüssels ist dem
Abteilungsleiter zu melden, damit die entsprechende Kodierung aus dem
Sicherheitssystem
herausgenommen werden kann.
Eigentümer von Tennisheim und Platzanlage ist die Stadt Grimma.
Die Tennisabteilung hat ein kostenloses Nutzungsrecht
zunächst bis 2013, trägt aber alle Betriebskosten selbst. Vertreter der Stadt
haben
das Recht in Absprache mit dem Vorstand die Tennisanlage zu besichtigen.
Andererseits sind fremde Personen von den Mitgliedern
anzusprechen und nach Gründen ihrer Anwesenheit zu befragen.
Unregelmäßigkeiten sind einem Vorstandsmitglied zu melden.
Alle Informationen an Mitglieder erfolgen per Mail, in den Schaukästen und nur in Ausnahmefällen (z.B. keine Mailadresse) per Post.
Der Vorstand
Dezember 2009