Mitgliedsbeiträge pro Jahr
 
* Erwachsene mit eigenem Einkommen 100,00  €
* Ehepartner   75,00  €
* 1. Kind   40,00  €
* 2. Kind   30,00  €
* Studenten und Lehrlinge   40,00  €
* Rentner und Arbeitslose   50,00  €
* ruhende Mitgliedschaft   10,00  €
 
Anträge bei Veränderungen sind schriftlich oder mündlich an den Vorstand zu richten.
                                                                                                                    
Eintrittsgebühr für neue Mitglieder: wir verlangen keine Eintrittsgebühr

Berechnung des Beitrages erfolgt anteilig je nach Zeitpunkt des Eintritts im Jahr
 


 

Beiträge werden durch Doris Hollritt abgebucht.
Tennis-Konto: 1010031062
Sparkasse Muldental, BLZ 86050200
 

Platzbenutzung für Nichtmitglieder: 
 
  10,00  €/h
Anmeldung und Neuanmeldung bei Dr. M. Gergs und J. Blumenberg (s. Vorstand)
 
* Fremde (1 Stunde) (max. 4 Spieler)   10,00  €
* Mitglieder SV 1919 / Bekannte (1 Stunde)     5,00  €
* Verwandte / Ehemalige (1 Stunde)                                     (Spende möglich)     0,00  €
 

 

 

Neue Richtlinie zur anteiligen Förderung von Hallengebühren

Gültigkeit: Tritt mit sofortiger Wirkung in dieser geänderten Form in Kraft
              
 Nur für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren
                   
Maximal 3 Jahre pro Förderfall ( Person), danach nur auf Antrag an den Vorstand für die vier besten Jungen + Mädchen
               ( gezählt wird ab Abrechnung für 2009/2010 in 11/2010)
                Nur für Kinder und Jugendliche, die Punktspielbereitschaft erklären und mindestens zwei Vereinsturniere mitspiel
                Nur für vom Trainer bestätigte Hallenkosten      für die Zeit Oktober des Vorjahres bis Anfang April des laufenden Jahres      
                Abrechnungszeitraum ist ansonsten betreffs Punktspiele, Trainingsteilnahmen und Turniere das Jahr von Oktober des Vorjahres
                bis Oktober des laufenden Jahres.

Förderungsantrag:

Ist bis 30.11. des Jahres beim Schatzmeister komplett einzureichen
und muss folgendes enthalten:

1.     Schriftlicher Antrag laut Anlage 1 mit Trainerbestätigung verauslagter Hallenkosten

2.     Vom Trainer bestätigte ausgefüllte Punktetabelle entsprechend Anlage  2 (selbständig zu erarbeiten !!!)

Förderung:

Gefördert wird entsprechend der erreichten Punktzahl (maximal 100 Punkte) anteilig, wenn mindestens 50 Punkte erreicht wurden.
Die maximale Fördersumme wird auf 100 € begrenzt.

Vorstand der Abteilung Tennis des SV 1919 Grimma e.V.
Mai 2010  

 

Anlage 1

                                                                                                                

ANTRAG auf Förderung der Hallenkosten 2009/2010

                                                                                                     Grimma, ……………

Sehr geehrte Sportfreunde des Tennisvorstandes,
hiermit beantragen wir entsprechend beiliegender Punktetabelle
die anteilige Erstattung der verauslagten Hallengebühren
in Höhe von      ……………        bestätigt:
………………………

                                                                           Unterschrift des Trainers
für
unsere Tochter ...................................     

unseren Sohn    ...................................

Wir bitten um Überweisung der sich ergebenden Förderung

-         bei 100 und mehr Pkt. maximal 100 €, wenn mehr als 100 € angefalles sind (siehe oben),
  ansonsten 100 % der Kosten

-         bei 50 bis 99 Pkt. anteilig zu 100 % die angefallenen Hallengebühren jedoch wiederum
  maximal 100 % 
in Höhe von    …………….€

auf unser Konto – Nr. ………………………….

bei dem Geldinstitut    ………………………….

mit der BLZ                 ………………………….

 

Familie ....................................    Unterschrift ...................................    

                                                in Druckschrift : ………………………

 

Anlage 2: Punktetabelle        
Name Vorname    
Spielername:      geb.:  
Mannschaft:         
    Stand:  Datum
  Einzelpunkte   Erreichte Punkte  
Rangliste Mannschaft        
Rang 1 bekommt 8 Punkte        
Rang 2 bekommt 6 Punkte        
Rang 3 bekommt 4 Punkte        
Rang 4 bekommt 2 Punkte          
Teilnahme Punktspiele je 3 Pkt.        
Datum                     1. Punktspiel        
2. Punktspiel   für Sommer    
3. Punktspiel   und Winter    
4. Punktspiel        
5. Punktspiel        
6. Punktspiel        
Trainigsteilnahmen je 1 Punkt        
Okt        
Nov   je Monat für    
Dez   jedes     
Jan   Zusatz-    
Feb   training    
Mär   Athletik    
Apr   Koordination    
Mai   0,5 Pkt.    
Jun   dazurechnen    
Jul        
Aug        
Sep        
Okt        
Teilnahme Tuniere        
vereinsintern je 5 Pkt.        
1.        
2.        
3.        
extern je 10 Pkt.        
1.        
2.        
         
         
         
         
Gesamtpunktzahl        
       
       
bestätigt:  ……………………………………  
       
Trainername + Unterschrift    

 

 

 

Was jedes Tennismitglied wissen sollte …

 

1. Status der Tennisabteilung, Standort

Die Abteilung Tennis ist eine von mehreren Abteilungen des Vereins „SV 1919 Grimma e.V.“, d.h. kein juristisch selbständiger Verein.
Die Abteilung Tennis ist Mitglied des Sächsischen Tennisverbandes und hat mit Genehmigung des Gesamtvereins finanzielle Selbständigkeit.
Unsere Homepage: www.tennis-grimma.de 

Die Tennisanlage befindet sich am Broner Ring 28, 04668 Grimma.                   

Im Winterhalbjahr kann die kommerziell betriebene Tennishalle in Grimma genutzt werden.

2. Struktur der Tennisabteilung

Das höchste Organ der Tennisabteilung ist die Mitgliederversammlung. Diese findet in der Regel einmal jährlich im 1. oder 2. Quartal statt
und kann sowohl vom Vorstand als auch von den Mitgliedern (Antrag von 10 oder mehr Mitgliedern) als außerordentliche Mitgliederversammlung
bei speziellem Anlass
einberufen werden.
Die Mitgliederversammlung findet alle vier Jahre als Wahlversammlung statt und wählt einen Vorstand aus den Reihen der Mitglieder für die
nächsten vier Jahre. (Die aktuelle Besetzung ist jeweils der Homepage zu entnehmen) Stimmberechtigt bei Mitgliederversammlungen sind alle
Mitglieder, die 12 Jahre und älter sind
. Damit wird auch die Meinung unserer Jüngsten gehört.

Der Vorstand besteht aus folgenden Verantwortlichkeiten:

Abteilungsleiter
Stellvertretender Abteilungsleiter für Controlling und Breitensport
Sportwart und Internetbeauftragter zum STV
Schatzmeister 
Jugendarbeit und Marketing
Kultur und Mitgliederleben
Schriftführer und Pressearbeit

 Der gewählte, ehrenamtlich arbeitende Vorstand ist abteilungsintern weisungs- und beschlussberechtigt betreffs operativer Arbeit und
holt sich für grundsätzliche (z.B. strategische, finanzielle oder existentielle) Fragen die Zustimmung der Mitglieder, entweder im „Umlaufverfahren“
per Mail oder in der Mitgliederversammlung.

 

3. Aktuell geltende Beschlüsse von Mitgliederversammlungen/ Vorstandssitzungen:

Die gültigen Mitgliedsbeiträge pro Jahr sind – siehe oben  – oder im aktuellen Tennisflyer „Tennis in Grimma“:

Erwachsene                            100 €
Ehepartner/Lebensgefährte      75 €
1. Kind                                       40 €
2. Kind                                       30 €
Studenten, Lehrlinge                40 €
Rentner, Arbeitslose                 50 €  (Arbeitslose stellen dazu einen Antrag an den Vorstand)
Ruhende Mitgliedschaft             10 €
 

Platzgebühr für   Nichtmitglieder:  15 € pro Stunde (2 – 4 Teilnehmer)  - NEU

                            Mitglieder des SV 1919 e.V. :   5 € pro Stunde

                            Verwandte/Bekannte von Aktiven :  5 € pro Stunde (ein aktives Mitglied sollte dabei sein!)               
 

Seit 2002 erhebt die Tennisabteilung keine Aufnahmegebühr mehr.

Austritte sind dem Vorstand, wenn möglich mit Grund, schriftlich anzuzeigen.

Es erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung finanzieller Mittel.

Mit dem ausgefüllten, unterschriebenen und an den Vorstand übergebenen Aufnahmeantrag
(aus der Homepage ausdruckbar) besteht für das Tennismitglied der volle Versicherungsschutz des Geamtvereins SV 1919 Grimma e.V.

Im Aufnahmeantrag wird der ehrenamtlich arbeitende Schatzmeister zum Lastschrifteinzug aller anstehenden finanziellen Forderungen
gegenüber dem Mitglied oder dessen Vertretungsberechtigten ermächtigt.

Jegliche Änderung der Bankverbindung ist umgehend dem Schatzmeister zu melden.

Lastschriftrückforderungen (Gebühr 3,00€/LSEZ) aufgrund falscher Bankdaten gehen zu Lasten des betreffenden Mitgliedes.

Die Beiträge werden bis 30.03. des laufenden Jahres eingezogen.

Forderungen aus nicht geleisteten Arbeitsstunden des laufenden Jahres werden ab Januar des Folgejahres vom Schatzmeister eingezogen.

 

Jedes Mitglied ab einem Alter von 14 ist verpflichtet, pro Jahr 5 Arbeitsstunden zu leisten (vorwiegend bei Frühjahrsinstandsetzung,
bei der Pflege der Außenanlagen und des Tennisheimes oder in Abstimmung mit Platzwart oder Vorstand) und diese nachzuweisen
(Gegenzeichnung Platzwart oder Vorstandsmitglied)!!!

Für die bis Ende des laufenden Jahres nicht geleisteten Arbeitsstunden zieht der Schatzmeister bei Erwachsenen 10 € je Stunde,
bei Jugendlichen 5 € je Stunde ein.

Kinder unter 14 Jahren können bei den Einsätzen mithelfen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Die in der Regel monatlich stattfindenden Vorstandssitzungen sind öffentlich, das heißt die Mitglieder sind teilnahmeberechtigt und
können auch dort Anliegen vorbringen. Genauer Termin und Ort sind beim Abteilungsleiter zu erfragen.

 

4. Jugendförderung

  1. Die Fahrgelder nur zu den Punktspielen (bis U 18) sowie die Meldegelder zu allen Turnieren  außerhalb des Vereins werden
    gegen Quittungsvorlage erstattet.
  2. Die Hallengebühren für das Training bei einem Trainer, die für den Zeitraum Oktober des Vorjahres bis Beginn der Freiluftsaison
    bezahlt wurden (Gegenzeichnung des Trainers!), können mit entsprechend unterschriebenen Antragsformular und aufgefüllter
    Punktetabelle zur Förderung beantragt werden. Die Förderung erfolgt bei dazu vorhandenen Mitteln ab 50 erreichten Punkten
    anteilig zu 100. Bei mehr als 100 Punkten wird die verauslagte Hallengebühr bis maximal 150 € gefördert.

(Änderungen hierzu muss sich der Vorstand in Abhängigkeit der finanziellen Situation vorbehalten.
  Bis 31.03.2010 werden die Förderbedingungen
überarbeitet)

 

5. Kosten/Leistungen

Die Kosten für Mitgliedschaft im Landessportbund, die Mitgliedschaft im Sächsischen Tennisverband, für die Meldegebühren der im Sommer
und Winter am Punktspielsystem teilnehmenden Mannschaften, für die Versicherung, die Bälle für Punktspiele sowie die Ballmaschine, die
Einholung der Startberechtigung von Mitgliedern beim STV, die Tenniszeitung (liegt im Tennisheim aus), die anteiligen Kosten der
Internetarbeit im STV , u.a. trägt die Tennisabteilung.

Das betrifft auch die Betriebskosten der Tennisanlage sowie alle Erfordernisse an Ziegelmehl, Platzgerätschaften, zur Pflege und Instandhaltung,
erforderliche Serviceleistungen im Tennisheim und den Verwaltungsaufwand im Vorstand. 

Alle Mannschaften im Erwachsenenbereich regeln die Fahrten zu Auswärtsspielen im Sommer und im Winter organisatorisch und
finanziell selbständig.

 

6.Finanzen – und Spielbetrieb

Jeweils im Dezember soll künftig ein für das Folgejahr gültiger Einnahmen- und Ausgabenplan erarbeitet werden, der die absehbaren
wesentlichen Haushaltspositionen enthält. (Budgets)

Parallel bzw. als Voraussetzung dazu können mündlich oder schriftlich dem Vorstand Vorschläge für den sportlichen oder kulturellen Bereich
zur Beachtung in der Jahrestermin- und Kostenplanung unterbreitet werden.

 Die Meldungen der Wettkampfmannschaften Sommer bzw. Winter nimmt der Sportwart in der STV Datenbank vor.

Dafür werden vom STV Termine vorgegeben, zu denen der Sportwart vorher mit den Mannschaftsführern in einer ersten Runde abstimmt,
welche Mannschaften spielen wollen, können oder sollten. (Anmeldung der Mannschaften als Team). In einer zweiten Runde erfolgt die
Abstimmung mit den Mannschaftsführern, die natürlich vorher mit ihren Spieler sprechen sollten, wie die ranglistenmäßige Mannschaftsmeldung
aussehen soll.

 Grundlage dafür sollen die gültigen Ranglisten (vereinsintern - siehe Homepage oder Schaukasten -, STV Rangliste oder Rangliste des DTB) sein.

Das Reglement zur Veränderung der jeweils aktuellen Vereinsrangliste gehört auch zum
Umfang gültiger Beschlüsse und wird künftig durch eine STV Einstufung ergänzt bzw. ersetzt.

In der Freiluftsaison gelten spezifische Trainingszeiten für Kinder, Jugendliche, Damen , Herren.
Diese werden zu Saisonbeginn vom Vorstand festgelegt und im Schaukasten und der Homepage bekanntgegeben.
Trotzdem sind diese flexibel handhabbar. Angestrebt wird eine höhere gemischte Trainingsbeteiligung vor allem in den Abendstunden.

Einzel- oder Gruppentraining kann mit den arbeitenden Trainern vereinbart werden.

 

7.Sonstiges

 Zur besseren Repräsentation der Tennisabteilung durch die Mitglieder besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Tainingsanzug in den Farben
 der Tennisabteilung
(Oberteil orange – Hose schwarz) mit vereinsspezifischer Förderung zu erwerben. Siehe dazu Homepage.

Unser Tennisheim kann auch zur Nutzung für Familienfeierlichkeiten oder andere Anlässe beim Vorstand von  Mitgliedern und Nichtmitgliedern
beantragt werden. Der Vorstand berät über den Antrag und informiert den Antragsteller zu den entsprechenden Nutzungsbedingungen.

Patzpflege und Pflege des Tennisheimes sollten sich von selbst verstehen. Die Mitglieder halten sich im Interesse aller gegenseitig dazu an!!!

Schwerpunkte sind

  -  auf den Plätzen:

     Der Einsatz der Scharre vor allem im Frühjahr zum Ausgleichen von Löchern nach dem Spielen, weil zu dieser Zeit die Plätze meist noch
     weich sind.

     Abkehren der Linien nur bei unbedingtem Erfordernis (RL Turnier), ansonsten nur Abziehen bis an die Platzbegrenzung!

     Bei zu trockenen Plätzen beregnen (automatisch oder mit Schlauch).

     Ballmaschine durch alle eingewiesenen Mitglieder Nutzung möglich, aber nur bei trockenen Plätzen.

     Sachgemäßes Aufhängen der Schleppnetze !!! (bitte beim Platzwart informieren)

 

  - im Tennisheim:

    Aufwischen nach dem Duschen !

    Kehren bei starkem Ziegelmehleintrag ! (Abtreter nutzen oder vorher Tennisschuhe ausziehen)

    Tagesaktuelle Bezahlung der Kasse des Vertrauens für Getränke !!!

    Ordnungsgemäßes Scharfmachen der Sicherheitsanlage beim Verlassen ! (Fehlalarme verursachen unnötige Kosten)

 

Schlüssel und Transponder für das Tennisheim sind für Erwachsene bzw. Mannschaftsführer bzw. deren Eltern von Kindermannschaften
beim Abteilungsleiter
gegen Hinterlegung einer Kaution von 10 € erhältlich.

Ausscheidende Mitglieder sind zur Rückgabe verpflichtet bzw. dazu aufzufordern.

Der Verlust des Transponders oder Schlüssels ist dem Abteilungsleiter zu melden, damit die entsprechende Kodierung aus dem Sicherheitssystem
herausgenommen werden kann.

 

Eigentümer von Tennisheim und Platzanlage ist die Stadt Grimma.

Die Tennisabteilung hat ein kostenloses Nutzungsrecht zunächst bis 2013, trägt aber alle Betriebskosten selbst. Vertreter der Stadt haben
das Recht in Absprache mit dem Vorstand die Tennisanlage zu besichtigen.

Andererseits sind fremde Personen von den Mitgliedern anzusprechen und nach Gründen ihrer Anwesenheit zu befragen.
Unregelmäßigkeiten sind einem Vorstandsmitglied zu melden.

Alle Informationen an Mitglieder erfolgen per Mail, in den Schaukästen und nur in Ausnahmefällen (z.B. keine Mailadresse) per Post.

 

Der Vorstand

Dezember 2009